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Sondereigentumsverwaltung in Gemeinschafts-
eigentumsanlagen
Die Sondereigentumsverwaltung grenzt sich von der
Gemeinschaftseigentumsverwaltung insoweit ab, als dass es sich
hierbei um eine Verwaltungsform innerhalb einer
Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. Dieser Teilbereich umfasst
das technische und kaufmännische Objektmanagement einzelner
vermieteter Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten in einer WEG
unter Berücksichtigung der Besonderheiten zwischen dem Miet- und
Wohnungseigentumsrecht.
zu den Leistungen gehören:
Kaufmännische Verwaltung
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Buchung und Kontrolle der
Mieteinnahmen
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Mahnverfahren bei
Mietrückständen
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Zahlungen an Versorgungsträger
und Handwerker
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Abrechnung der Betriebskosten
mit dem Mieter
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Abrechnung mit dem Eigentümer
Mietverhältnisse
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Mieterwechsel
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Neuvermietung
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Abnahme
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Mietkaution
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Mieterhöhung
Technik
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