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Sondereigentumsverwaltung in Gemeinschafts-
eigentumsanlagen

Die Sondereigentumsverwaltung grenzt sich von der Gemeinschaftseigentumsverwaltung insoweit ab, als dass es sich hierbei um eine Verwaltungsform innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. Dieser Teilbereich umfasst das technische und kaufmännische Objektmanagement einzelner vermieteter Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten in einer WEG unter Berücksichtigung der Besonderheiten zwischen dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

zu den Leistungen gehören:

Kaufmännische Verwaltung

  • Buchung und Kontrolle der Mieteinnahmen

  • Mahnverfahren bei Mietrückständen

  • Zahlungen an Versorgungsträger und Handwerker

  • Abrechnung der Betriebskosten mit dem Mieter

  • Abrechnung mit dem Eigentümer

Mietverhältnisse

  • Mieterwechsel

  • Neuvermietung

  • Abnahme

  • Mietkaution

  • Mieterhöhung

Technik

  • Überwachung des baulichen Zustands,

  • und Erarbeiten Instandhaltungs- und Instandsetzungsvorschläge